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Aus der Sitzung des Senats am 20. Oktober 2009:
Auf Vorlage des Senators für Finanzen Dr. Ulrich Nußbaum hat der Senat in seiner heutigen Sitzung aufgrund des Urteils des Landesverfassungsgerichtshofes vom 6. Oktober 2009 erneut zu dem Volksbegehren "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" Stellung genommen und wird seine Auffassung dem Abgeordnetenhaus zuleiten. Der Senat befürwortet Transparenz im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft. Den vorliegenden Gesetzentwurf hält er jedoch nach wie vor aus insbesondere rechtlichen Gründen für nicht vertretbar. Neben der mangelnden Möglichkeit der Abwägung mit grundrechtlich geschützten privaten Interessen wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, ist insbesondere die angestrebte Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Verträge nicht tragbar. Eine solche Folge, würde zu Rechtsunsicherheit über den Bestand von Verträgen führen und könnte auch Entscheidungsabläufe der Berliner Wasserbetriebe tangieren.
Anders als von der Trägerin des Volksbegehrens unterstellt wird, unterlag der Abschluss des Vertrages über die Teilprivatisierung der BWB im Jahr 1999 einer uneingeschränkten parlamentarischen Kontrolle mit vollständiger Einsicht in das gesamte Vertragswerk.
Das Abgeordnetenhaus kann innerhalb einer Frist von 4 Monaten entscheiden, den begehrten Entwurf des Gesetzes "zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft" inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand unverändert anzunehmen. Tut es dies nicht, kann die Trägerin innerhalb von weiteren 3 Monaten die Durchführung des Volksbegehrens verlangen.
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